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Änderungen der VSPO, Schiri- und Finanzordnung ab 01.06.15

Erstellt von bvv_admin |

Änderungen vom – Verbandsrat 16.5.2015

 

 Änderung VSPO 9.8 d

 

Bei Mannschaften, die erstmals in die Bayernliga aufsteigen, kann auf schriftlichen Antrag beim BVV-Landesspielausschuss eine Karenz (ohne Gebühr) von höchstens einem Spieljahr für das Stellen eines Trainers mit B-Lizenz zugestanden werden.

 

neu:

Bei Mannschaften, die erstmals in die Bayernliga aufsteigen, kann auf schriftlichen Antrag beim

BVV-Landesspielwart eine Karenz (ohne Gebühr) von höchstens einem Spieljahr für das Stellen eines Trainers mit B-Lizenz zugestanden werden.

 

Änderung   VSPO 9.8 f

 

neu:

Auf begründeten Antrag kann eine einmalige Ausnahme innerhalb von 5 Jahren für ein Spieljahr

durch den BVV-Landesspielwart zugelassen werden. Für die Ausnahme wird eine Gebühr gemäß

Finanzordnung erhoben.

 

 Änderung VSPO 9.8 g

 

neu:

Trainerwechsel während der Spielrunde sind dem zuständigen Staffelleiter sofort mitzuteilen.

 

Änderung  VSPO  9.9

 

 

a)         Trainer von Mannschaften der Landesligen müssen die C-Lizenz besitzen und alleinverantwortlich nach innen und außen erkennbar das Training und Coaching der Landesligamannschaft leiten.

            Die Trainerlizenz (mindestens in Kopie) ist bei jedem Pflichtspiel vorzulegen.

b)         Bei Mannschaften, die erstmals in die Landesliga aufsteigen, kann auf schriftlichen Antrag beim BVV-Landesspielwart eine Karenz (Ohne Gebühr) von höchstens einem Spieljahr für das Stellen eines Trainers mit C-Lizenz zugestanden werden.

c)         Ist der für die jeweilige Mannschaft zuständige Trainer mehr als fünfmal nicht anwesend, wird ein Bußgeld gemäß Anlage 7 fällig.

d)         Auf begründeten Antrag kann eine einmalige Ausnahme innerhalb von 5 Jahren für ein Spieljahr durch den BVV-Landesspielwart zugelassen werden. Für die Ausnahme wird eine Gebühr gemäß Finanzordnung erhoben.

e)         Trainerwechsel während der Spielrunde sind dem Staffelleiter sofort mitzuteilen.

 

 

 

 

VSPO Anlage 7, 24 alt

d)      Der gemeldete Trainer (9.8 e) ist mehr als fünfmal nicht anwesend €     20,-

 

VSPO Anlage 7,24 neu

Der gemeldete Trainer (9.8 e/9.9 c) ist mehr als fünfmal nicht anwesend €     20,-

 

Finanzordnung Anlage 2 neu

Gebühr für fehlende C-Trainer-Lizenz (VSPO 9.9 d)................................ €   125,-

 

Antrag zur Änderung der VSPO 12.7 a)

 

 

 

Für Bezirksauswahlspieler (U16 oder jünger) kann ein zusätzliches Spielrecht in einer Jugendmannschaft U16 oder höher eines anderen Vereins gewährt werden, wenn der Stammverein keine Jugendmannschaft U 16 oder höher im Spielbetrieb hat

 

 

Änderung   VSPO 12.8 neu:  blau

 

 

12.8  a)  Für  BVV-Stützpunktspieler  (U18  oder  jünger)  kann  ein  zusätzliches  Spielrecht  in einer  Jugendmannschaft  des  Vereins,  von dem der  Spieler  an  den  BVV-Stützpunkt gewechselt ist, gewährt werden, wenn der Wechsel nicht länger als 2 Jahre zurück-
liegt.

b)  Dieses  zusätzliche  Spielrecht  gilt  ohne Einhaltung einer Wechselfrist nur  nacheinander,  d.h.  Spielberechtigung  im  Ursprungsverein und nach dessen Ausscheiden bzw. einer Spielverzichtserklärung des Spielers und des Ursprungsvereins in allen Jugendklassen diesen Vereines im BVV-Stützpunktverein.

c)  Dieses zusätzliche Spielrecht wird durch den Bezirkssportwart, der die Zustimmung des Landestrainers bzw. des zuständigen Trainers des BVV-Trainerteams eingeholt hat, auf einem Aufkleber im Jugendspielerpass erteilt und gilt für eine Spielsaison.

 

Änderungs-/Klarstellungsgründe:

- auf bayerischer Ebene entfällt die sonst übliche 3-monatige Einhaltung einer Wechselfrist

- die Spielerin / der Spieler ist zeitgleich immer nur in einem Verein bei Jgd.-MS aktiv, um ein „Zerren“ um die SpielerInnen durch verschiedene Vereinstrainer evtl. noch in verschiedenen Altersklassen zu vermeiden (Wohl und Entwicklung der SpielerInnen stehen im Vordergrund)

- da die sportliche Entwicklung der einzelnen SpielerInnen über  Wettkampferfahrungen im Vordergrund steht, ist die Richtung bzw. Reihenfolge der DSR-Durchführung egal (erst Heimatverein, dann SP-Verein oder erst SP-Verein, dann Heimatverein)

- Vereinsspiel-Verzichtserklärung erfolgt durch die Spielerin / den Spieler und bei Minderjährigen inkl. Eltern

 

 

 

 

Änderung  VSPO 13.3 b Spielereinsatz

 

 

Neu:

Punkt b) Streichen.

 

Änderung   VSPO 13.3 c und d Spielereinsatz

 

Neu:

Umbenennung in b und c

 

 Änderung   VSPO 13.7

 

Begründung:

Angleichung an BSO mit Zugrundelegung der Regeländerung des Bundesschiedsrichterausschusses vom 04.06.2013:

Libero, der nicht in einer Liberozeile eingetragen ist.

Wird während des Spiels festgestellt, dass ein Spieler als Libero agiert, der zwar in der

Mannschaftsliste, nicht aber in einer der Liberozeilen des Spielberichtsbogens eingetragen ist,

wird das Spiel ohne irgendwelche Maßnahmen fortgesetzt. Der Spieler bleibt Libero und kann

auch weiterhin als solcher eingesetzt werden. Der Sachverhalt wird nach Spielende im

Spielberichtsbogen vermerkt. Letzteres ist auch die einzige Maßnahme, wenn der Sachverhalt erst

nach Spielende bemerkt wird.

 

 

Änderung    Finanzordnung   Anlage   2

 

Spielleitung unter Vorlage einer fremden Schiedsrichterlizenz bzw. unter fremden

Namen

 Betrag     250,00  €

 

B- Beach   Lehrgänge                                            35,--€

 

C- Beach  Lehrgänge                                             30,--€

 

Fortbildung C-Lizenz ( Pflichtschiedsrichter)           15,--€

 

Spielereinsatzgebühr pro Erwachs Pass,pro Jahr        1,87€   ( Netto

 

Änderung Schiedsrichterordnung  2.4.10

 

Pflichtschiedsrichter mit C – Lizenz müssen vor der Saison an einer speziellen

durch den LSRA angebotenen Fortbildung teilnehmen. Diese wird als reguläre

C – Fortbildung anerkannt. Es werden mindestens 4 Fortbildungstermine

angeboten, die auf mindestens 2 Wochenenden verteilt werden, um jeden

Pflichtschiedsrichter eine Teilnahme zu ermöglichen. Die Termine werden jeweils

bis zum 15.06. vom LSRA festgelegt und veröffentlicht. Die Kosten gem.

Finanzordnung trägt der Teilnehmer.