Änderungen der VSPO, Schiri- und Finanzordnung ab 01.06.15
Änderungen vom – Verbandsrat 16.5.2015
Änderung VSPO 9.8 d
Bei Mannschaften, die erstmals in die Bayernliga aufsteigen, kann auf schriftlichen Antrag beim BVV-Landesspielausschuss eine Karenz (ohne Gebühr) von höchstens einem Spieljahr für das Stellen eines Trainers mit B-Lizenz zugestanden werden.
neu:
Bei Mannschaften, die erstmals in die Bayernliga aufsteigen, kann auf schriftlichen Antrag beim
BVV-Landesspielwart eine Karenz (ohne Gebühr) von höchstens einem Spieljahr für das Stellen eines Trainers mit B-Lizenz zugestanden werden.
Änderung VSPO 9.8 f
neu:
Auf begründeten Antrag kann eine einmalige Ausnahme innerhalb von 5 Jahren für ein Spieljahr
durch den BVV-Landesspielwart zugelassen werden. Für die Ausnahme wird eine Gebühr gemäß
Finanzordnung erhoben.
Änderung VSPO 9.8 g
neu:
Trainerwechsel während der Spielrunde sind dem zuständigen Staffelleiter sofort mitzuteilen.
Änderung VSPO 9.9
a) Trainer von Mannschaften der Landesligen müssen die C-Lizenz besitzen und alleinverantwortlich nach innen und außen erkennbar das Training und Coaching der Landesligamannschaft leiten.
Die Trainerlizenz (mindestens in Kopie) ist bei jedem Pflichtspiel vorzulegen.
b) Bei Mannschaften, die erstmals in die Landesliga aufsteigen, kann auf schriftlichen Antrag beim BVV-Landesspielwart eine Karenz (Ohne Gebühr) von höchstens einem Spieljahr für das Stellen eines Trainers mit C-Lizenz zugestanden werden.
c) Ist der für die jeweilige Mannschaft zuständige Trainer mehr als fünfmal nicht anwesend, wird ein Bußgeld gemäß Anlage 7 fällig.
d) Auf begründeten Antrag kann eine einmalige Ausnahme innerhalb von 5 Jahren für ein Spieljahr durch den BVV-Landesspielwart zugelassen werden. Für die Ausnahme wird eine Gebühr gemäß Finanzordnung erhoben.
e) Trainerwechsel während der Spielrunde sind dem Staffelleiter sofort mitzuteilen.
VSPO Anlage 7, 24 alt
d) Der gemeldete Trainer (9.8 e) ist mehr als fünfmal nicht anwesend € 20,-
VSPO Anlage 7,24 neu
Der gemeldete Trainer (9.8 e/9.9 c) ist mehr als fünfmal nicht anwesend € 20,-
Finanzordnung Anlage 2 neu
Gebühr für fehlende C-Trainer-Lizenz (VSPO 9.9 d)................................ € 125,-
Antrag zur Änderung der VSPO 12.7 a)
Für Bezirksauswahlspieler (U16 oder jünger) kann ein zusätzliches Spielrecht in einer Jugendmannschaft U16 oder höher eines anderen Vereins gewährt werden, wenn der Stammverein keine Jugendmannschaft U 16 oder höher im Spielbetrieb hat
Änderung VSPO 12.8 neu: blau
12.8 a) Für BVV-Stützpunktspieler (U18 oder jünger) kann ein zusätzliches Spielrecht in einer Jugendmannschaft des Vereins, von dem der Spieler an den BVV-Stützpunkt gewechselt ist, gewährt werden, wenn der Wechsel nicht länger als 2 Jahre zurück-
liegt.
b) Dieses zusätzliche Spielrecht gilt ohne Einhaltung einer Wechselfrist nur nacheinander, d.h. Spielberechtigung im Ursprungsverein und nach dessen Ausscheiden bzw. einer Spielverzichtserklärung des Spielers und des Ursprungsvereins in allen Jugendklassen diesen Vereines im BVV-Stützpunktverein.
c) Dieses zusätzliche Spielrecht wird durch den Bezirkssportwart, der die Zustimmung des Landestrainers bzw. des zuständigen Trainers des BVV-Trainerteams eingeholt hat, auf einem Aufkleber im Jugendspielerpass erteilt und gilt für eine Spielsaison.
Änderungs-/Klarstellungsgründe:
- auf bayerischer Ebene entfällt die sonst übliche 3-monatige Einhaltung einer Wechselfrist
- die Spielerin / der Spieler ist zeitgleich immer nur in einem Verein bei Jgd.-MS aktiv, um ein „Zerren“ um die SpielerInnen durch verschiedene Vereinstrainer evtl. noch in verschiedenen Altersklassen zu vermeiden (Wohl und Entwicklung der SpielerInnen stehen im Vordergrund)
- da die sportliche Entwicklung der einzelnen SpielerInnen über Wettkampferfahrungen im Vordergrund steht, ist die Richtung bzw. Reihenfolge der DSR-Durchführung egal (erst Heimatverein, dann SP-Verein oder erst SP-Verein, dann Heimatverein)
- Vereinsspiel-Verzichtserklärung erfolgt durch die Spielerin / den Spieler und bei Minderjährigen inkl. Eltern
Änderung VSPO 13.3 b Spielereinsatz
Neu:
Punkt b) Streichen.
Änderung VSPO 13.3 c und d Spielereinsatz
Neu:
Umbenennung in b und c
Änderung VSPO 13.7
Begründung:
Angleichung an BSO mit Zugrundelegung der Regeländerung des Bundesschiedsrichterausschusses vom 04.06.2013:
Libero, der nicht in einer Liberozeile eingetragen ist.
Wird während des Spiels festgestellt, dass ein Spieler als Libero agiert, der zwar in der
Mannschaftsliste, nicht aber in einer der Liberozeilen des Spielberichtsbogens eingetragen ist,
wird das Spiel ohne irgendwelche Maßnahmen fortgesetzt. Der Spieler bleibt Libero und kann
auch weiterhin als solcher eingesetzt werden. Der Sachverhalt wird nach Spielende im
Spielberichtsbogen vermerkt. Letzteres ist auch die einzige Maßnahme, wenn der Sachverhalt erst
nach Spielende bemerkt wird.
Änderung Finanzordnung Anlage 2
Spielleitung unter Vorlage einer fremden Schiedsrichterlizenz bzw. unter fremden
Namen
Betrag 250,00 €
B- Beach Lehrgänge 35,--€
C- Beach Lehrgänge 30,--€
Fortbildung C-Lizenz ( Pflichtschiedsrichter) 15,--€
Spielereinsatzgebühr pro Erwachs Pass,pro Jahr 1,87€ ( Netto
Änderung Schiedsrichterordnung 2.4.10
Pflichtschiedsrichter mit C – Lizenz müssen vor der Saison an einer speziellen
durch den LSRA angebotenen Fortbildung teilnehmen. Diese wird als reguläre
C – Fortbildung anerkannt. Es werden mindestens 4 Fortbildungstermine
angeboten, die auf mindestens 2 Wochenenden verteilt werden, um jeden
Pflichtschiedsrichter eine Teilnahme zu ermöglichen. Die Termine werden jeweils
bis zum 15.06. vom LSRA festgelegt und veröffentlicht. Die Kosten gem.
Finanzordnung trägt der Teilnehmer.